Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Einbeziehung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über Beratungsleistungen zwischen der Movarto GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Die AGB werden durch Hinweis im Angebot oder in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers Vertragsbestandteil. Sie gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
(4) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen im Bereich Markteintritt Deutschland und angrenzender strategischer, regulatorischer und operativer Themen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. dem schriftlichen Angebot.
(2) Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Beratungsleistung, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Der Vertrag ist als Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB einzuordnen, soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
(3) Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsprüfungsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, des Steuerberatungsgesetzes oder der Wirtschaftsprüferordnung. Soweit Arbeitsergebnisse rechtliche, steuerliche oder regulatorische Fragestellungen berühren, ersetzen sie keine Beratung durch entsprechend qualifizierte Berufsträger. Der Auftraggeber bleibt für die Einholung solcher Beratung selbst verantwortlich.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen. Er bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich und verpflichtet eingesetzte Dritte auf die Vertraulichkeitsregelungen dieses Vertrages.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber zustande. Textform (§ 126b BGB) ist ausreichend.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass sämtliche überlassenen Informationen zutreffend, aktuell und rechtlich unbedenklich sind. Der Auftragnehmer darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der überlassenen Informationen vertrauen und ist zu einer eigenen Überprüfung nicht verpflichtet.
(3) Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend; hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach den vereinbarten Sätzen vergütet.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung erfolgt auf Basis der im Einzelvertrag vereinbarten Sätze. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt ein Stundensatz in Höhe von [Stundensatz] zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Reisezeiten werden zu [Reisezeitsatz] berechnet. Auslagen und Reisekosten werden gegen Nachweis in tatsächlicher Höhe erstattet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von [Zahlungsziel] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzustellen.
§ 6 Leistungszeit und Verzug
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Einzelvertrag ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und ausschließlich zu vertraglichen Zwecken zu verwenden. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits vor Mitteilung bekannt waren, ihr rechtmäßig von Dritten zugänglich gemacht wurden oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen und das Logo des Auftraggebers zu Referenzzwecken zu nennen, sofern der Auftraggeber dem zuvor in Textform zugestimmt hat. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 8 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) Der Auftraggeber erhält an den vertragsgemäß erbrachten Arbeitsergebnissen mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke.
(2) An vorbestehendem Know-how, Methoden, Werkzeugen, Vorlagen und generischen Modellen des Auftragnehmers verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, das im Rahmen der Leistungserbringung erworbene allgemeine Erfahrungswissen uneingeschränkt zu verwerten.
(3) Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. Ausgenommen sind mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sowie dessen zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Berater.
§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingend gesetzlich geregelt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag.
(2) Zeitlich unbefristete Beratungsverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von [Kündigungsfrist, z. B. vier Wochen zum Monatsende] in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Das Recht zur Kündigung nach § 627 BGB wird ausgeschlossen. Die Kündigungsmöglichkeiten nach Absatz 2 bleiben unberührt.
(4) Bereits erbrachte Leistungen sind im Fall der Kündigung anteilig zu vergüten. Im Zeitpunkt der Kündigung bereits verbindlich veranlasste Auslagen und Reisekosten sind zu erstatten.
§ 11 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter oder Subunternehmer des Auftragnehmers, die in die Leistungserbringung eingebunden waren, gezielt abzuwerben oder abwerben zu lassen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag, z. B. 25.000 EUR] vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt; die Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet. Allgemeine Stellenausschreibungen ohne gezielte Ansprache gelten nicht als Abwerbung.
§ 12 Datenschutz
(1) Die Parteien werden die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG, beachten.
(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 13 Sanktionen und Exportkontrolle
Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren Sanktions-, Embargo- und Exportkontrollvorschriften der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland sowie, soweit anwendbar, weiterer Staaten einzuhalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn ihrer Erfüllung solche Vorschriften entgegenstehen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit den Auftragnehmer kein Verschulden trifft.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, soweit der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.
(4) Diese AGB werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Einzelvertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Stand: September 2026